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Verordnung (EU) 2023/1230

Die neue Maschinenverordnung, verständlich erklärt

Ab dem 20. Januar 2027 ersetzt die Maschinenverordnung die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (in Deutschland bisher über die 9. ProdSV umgesetzt). Als Verordnung gilt sie in allen EU-Staaten unmittelbar und einheitlich. Was jedes Land noch selbst regelt: Sanktionen, Behörden und Sprachen.

Diese Seite ist eine informative Zusammenfassung auf Basis der ausgewerteten Quellen und keine Rechtsberatung. Prüfen Sie immer den amtlichen Text auf EUR-Lex und mit Ihrem CE-Berater.

Wichtige Termine

  1. 29.06.2023Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2023/1230 im Amtsblatt der EU (L 165).
  2. 20.01.2024Die Regeln zu den notifizierten Stellen gelten.
  3. 20.10.2026Frist für die Mitgliedstaaten, der Kommission ihre Sanktionsvorschriften mitzuteilen.
  4. 20.01.2027Die Verordnung gilt allgemein. Die Richtlinie 2006/42/EG wird aufgehoben.

Die wichtigsten Begriffe

Die Begriffe sind vereinfacht zusammengefasst. Für die rechtlichen Definitionen gilt der amtliche Text.

Maschine und unvollständige Maschine
Eine unvollständige Maschine kann allein keine bestimmte Funktion erfüllen und wird in eine Maschine eingebaut: Sie erhält eine Einbauerklärung und eine Montageanleitung statt einer Konformitätserklärung.
Hersteller
Wer die Maschine konstruiert und baut oder bauen lässt und unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt. Verantwortlich für Konformität und Dokumentation.
Inverkehrbringen
Die erste Bereitstellung der einzelnen Maschine auf dem EU-Markt. Maßgeblich ist das Datum der einzelnen Seriennummer, nicht des Modells.
Originalbetriebsanleitung und Übersetzungen
Die vom Hersteller erstellte oder geprüfte Anleitung ist die Originalbetriebsanleitung. Fassungen in anderen Sprachen sind Übersetzungen und als solche zu kennzeichnen.
EU-Konformitätserklärung
Das Dokument, mit dem der Hersteller erklärt, dass die Maschine die geltenden Anforderungen erfüllt. Ab dem 20.01.2027 verweist sie auf die Verordnung statt auf die Richtlinie.
Wesentliche Veränderung
Eine vom Hersteller nicht vorgesehene physische oder digitale Änderung, die die Sicherheit betrifft. Wer sie vornimmt, kann als Hersteller gelten, mit allen Pflichten. Das betrifft auch Integratoren und Retrofit.
Technische Unterlagen
Die Unterlagen, die die Konformität belegen. Sie sind aufzubewahren und den Behörden für den in der Verordnung festgelegten Zeitraum zur Verfügung zu stellen.

Betriebsanleitung und Erklärung in digitaler Form

Nach den ausgewerteten Quellen erlaubt die Verordnung die digitale Bereitstellung der Betriebsanleitung unter diesen Bedingungen:

  1. Die digitale Bereitstellung ist eine Option des Herstellers, keine Pflicht.
  2. Auf der Maschine, der Verpackung oder einem Begleitdokument muss angegeben sein, wie die digitale Anleitung abgerufen wird, zum Beispiel per QR-Code oder Webadresse.
  3. Das Format muss Herunterladen, Speichern und Drucken ermöglichen.
  4. Die Anleitung muss für die erwartete Lebensdauer der Maschine online abrufbar bleiben, mindestens aber 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen.
  5. Verlangt der Käufer es beim Kauf, ist die Anleitung innerhalb eines Monats kostenlos auf Papier zu liefern.
  6. Ist die Verwendung durch nicht berufliche Nutzer vorhersehbar, sind die wesentlichen Sicherheitsinformationen in jedem Fall auf Papier beizufügen.
  7. Auch die EU-Konformitätserklärung darf digital bereitgestellt werden.

Die Sprache der Anleitung legt jedes Land fest, in dem die Maschine bereitgestellt wird: siehe die Ländertabelle unten. In Deutschland gilt das MaschinenDG auch für den Hinweis auf die digitale Anleitung.

Was sich außerdem ändert

  • Schutz gegen Korrumpierung: Die Maschine muss gegen versehentliche oder vorsätzliche Angriffe über Software und Verbindungen geschützt sein.
  • Sicherheitsbezogene Steuerungen einschließlich Software müssen so ausgelegt sein, dass sie sicher bleiben.
  • Maschinen mit selbstentwickelndem Verhalten (maschinelles Lernen) brauchen festgelegte Grenzen; bestimmte Sicherheitsbauteile dieser Art erfordern eine notifizierte Stelle.
  • Die Verordnung wurde bereits einmal geändert, um die Regeln für Maschinen mit KI mit der KI-Verordnung abzustimmen.

Länder im Überblick

Stand der nationalen Regeln im Oktober 2026. Jede nationale Angabe ist vor der Verwendung am amtlichen Text zu prüfen.

LandNationales RechtSprachen
ItalienNationales Gesetz in Beratung Zu prüfenItalienisch
SpanienKein nationales Gesetz gefunden Zu prüfenSpanisch
FrankreichNationales Gesetz in Beratung Zu prüfenFranzösisch
BelgienKein nationales Gesetz gefunden Zu prüfenNiederländisch, Französisch
DeutschlandNationales Gesetz in Kraft Zu prüfenDeutsch
ÖsterreichÜbergangsregeln Zu prüfenDeutsch
NiederlandeNationale Verordnung veröffentlicht Zu prüfenNiederländisch

Was vor dem 20. Januar 2027 zu tun ist

Eine Startliste für die Technische Redaktion, mit Ihrem Berater anzupassen:

  1. Erfassen Sie die Modelle und Varianten, die Sie ab dem 20. Januar 2027 in Verkehr bringen, mit den Sprachen der Zielmärkte.
  2. Prüfen Sie mit Ihrem Berater die neuen oder geänderten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, auch zu Software, Steuerungen und Manipulationsschutz.
  3. Prüfen Sie, ob eine Maschine in die Kategorien fällt, die eine notifizierte Stelle erfordern.
  4. Aktualisieren Sie Ihre Vorlagen für EU-Konformitätserklärung und Einbauerklärung mit dem Verweis auf die Verordnung.
  5. Überarbeiten Sie die Anleitungen: Aufbau, Warnhinweise, Sprachen und Unterscheidung zwischen Originalbetriebsanleitung und Übersetzungen.
  6. Entscheiden Sie, ob Sie auf digitale Anleitungen umstellen. Wenn ja: Zugang von der Maschine, Archiv für mindestens 10 Jahre und Papierexemplare innerhalb eines Monats organisieren.
  7. Erfassen Sie je Seriennummer Datum des Inverkehrbringens, Konfiguration sowie die Version der Anleitung und der Sicherheitssoftware.
  8. Halten Sie die Unterlagen so bereit, dass Sie sie auf Verlangen der Behörden schnell übergeben können.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die neue Maschinenverordnung?

Die Verordnung (EU) 2023/1230 gilt allgemein ab dem 20. Januar 2027. Ab diesem Tag ist die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG aufgehoben. Die Regeln zu den notifizierten Stellen gelten bereits seit dem 20. Januar 2024.

Müssen vor dem 20. Januar 2027 verkaufte Maschinen nachgerüstet werden?

Nein. Maßgeblich ist das Datum des Inverkehrbringens der einzelnen Maschine: Vor dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebrachte Maschinen bleiben bei der Richtlinie 2006/42/EG, ab diesem Datum gilt die Verordnung.

Darf die Anleitung ab 2027 nur noch digital sein?

Die Verordnung erlaubt die digitale Bereitstellung unter klaren Bedingungen: Zugang auf der Maschine angegeben, Herunterladen und Drucken möglich, mindestens 10 Jahre online und ein kostenloses Papierexemplar innerhalb eines Monats, wenn der Käufer es beim Kauf verlangt. Eine Pflicht ist sie nicht.

In welcher Sprache muss die Anleitung sein?

In der Sprache oder den Sprachen, die das jeweilige Land vorschreibt. In Deutschland und Österreich auf Deutsch; das MaschinenDG verlangt Deutsch auch für den Hinweis, wie die digitale Anleitung abgerufen wird. Belgien verlangt je nach Region Französisch, Niederländisch oder Deutsch.

Quellen

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Maschinenverordnung 2027: Termine, digitale Betriebsanleitung und was zu tun ist · TARGA