Was ATEX abdeckt
Die Richtlinie 2014/34/EU gilt für Geräte, Schutzsysteme und Komponenten zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen, elektrisch wie nicht elektrisch. Die Geräte werden eingeteilt in:
- Gruppe I für Bergwerke;
- Gruppe II für andere Bereiche, mit den Kategorien 1, 2 und 3 in absteigender Schutzstufe.
Das Bewertungsverfahren hängt von Kategorie und Geräteart ab: Für die höheren Stufen ist eine benannte Stelle nötig. Die Kennzeichnung umfasst das Ex-Zeichen, die Gruppe und die Kategorie.
Maschinen und Zonen: wer was entscheidet
Die Maschinenverordnung verlangt, dass eine Maschine für explosionsgefährdete Bereiche entsprechend gekennzeichnet ist. Die besonderen Anforderungen gegen Explosionsgefahr kommen aus ATEX, die zusammen mit der Verordnung gilt.
Die Zoneneinteilung ist Sache des Betreibers, nach der in seinem Land umgesetzten Richtlinie 1999/92/EG: Zonen 0, 1 und 2 für Gase, Zonen 20, 21 und 22 für Stäube. Der Hersteller konstruiert die Maschine für die Kategorie, die zur vorgesehenen Zone passt. Deshalb muss die Zielzone im Auftrag klar sein.
Was in der Praxis zu tun ist
- Erfassen Sie für jede Seriennummer Zone und Kategorie, für die die Maschine gebaut wurde.
- Nehmen Sie die geforderten ATEX-Angaben und Einsatzgrenzen in die Anleitung auf, etwa Temperaturen und Wartung.
- Bewahren Sie die Zertifikate der eingebauten ATEX-Bauteile auf: Ersatzteile müssen derselben Kategorie entsprechen.
Mit TARGA hat jede Seriennummer ihre Konfiguration, die richtige Version der Anleitung und die zugehörigen Dokumente, abrufbar über den QR-Code auf dem Typenschild.
Häufige Fragen
Wer entscheidet, in welcher Zone die Maschine arbeitet?
Der Betreiber, der die Bereiche seines Werks nach der in seinem Land umgesetzten Richtlinie 1999/92/EG einteilt. Der Hersteller baut die Maschine für die Kategorie, die zur angegebenen Zone passt.
Ist für ATEX immer eine benannte Stelle nötig?
Nein. Das hängt von Kategorie und Geräteart ab: Für die höchsten Schutzstufen braucht es eine benannte Stelle, für andere genügt die interne Fertigungskontrolle des Herstellers. Klären Sie das Verfahren mit Ihrem Berater.